Studienfachbezogenes Praktikum
Eine Praktikantenstelle bietet für einen Arbeitgeber viele Vorteile. Schließlich ist es für beide Seiten von Vorteil, voneinander lernen zu können. Ein berufsbezogenes Praktikum dient dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten zu erwerben.
Aufwendungen und Regelungen für Praktikum
Praktikantinnen und Praktikanten müssen grundsätzlich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn beziehungsweise den tariflichen Branchenmindestlohn erhalten. Ausnahmen hiervon sind im Mindestlohngesetz geregelt. Darüber hinaus gelten für ausländische Praktikantinnen und Praktikanten die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie für deutsche Praktikantinnen und Praktikanten.
Studienfachbezogene Praktika ausländischer Studierender dürfen von 3 bis zu 12 Monate dauern.
Folgende Aspekte sind ergänzend zu beachten:
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Arbeitskleidung wird vom Betrieb gestellt.
- Anfallende Überstunden müssen gesondert vergütet werden.
- Im Falle einer Verlängerung des Praktikums bezahlt der Betrieb die Gebühren für die Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis.
Ablauf
Erstellung Ihres spezifischen Anforderungsprofils passend für Ihren Betrieb (Anhang der
Stellenbeschreibung). Diese Formulare können Sie hier herunterladen. Sie füllen es aus und schicken Sie an uns per E-Mail oder Fax zu.
Schritt 2
Abgleich mit offenen Bewerber unseren Pool.
Nach Erhalt der Stellenbeschreibung bekommen Sie Zugang in unserem Bewerberportal, wo Sie selbst wählen können. Wir werden Ihnen gern dabei unterstützen und nach Wünsch geeigneten Bewerber vorzuschlagen.
Schritt 4
Sie haben jemanden gefunden und wollen gerne ihn einstellen? Wir regeln alle Erfordernisse im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis (Vorabzustimmung) sowie der Versicherung. Wir organisieren die Einladung und Anreise sowie die Betreuung.