Weiterbildungspraktika/Arbeit als Fachkraft
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung
für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland
vergleichbare Qualifikation.
Aufwendungen und Regelungen für Weiterbildungspraktika
Folgende Aspekte sind ergänzend zu beachten:
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (in der Landwirtschaft mit Überstunden zu rechnen!)
- Mindestlohnvergütung (aktuell liegt bei 9,35 Euro)
- Anfallende Überstunden werden gesondert vergütet werden
- Dauer von 6 bis 12 Monaten
Voraussetzung
Ablauf
Du schickst deine Bewerbung mit entsprechenden Unterlagen zu:
- Bewerbungsformular (oder auch Online)
- Kopie des Reisepasses
- Diplom mit Übersetzung
- Kopie der Führerscheine (falls vorhanden)
Nach der Einreichung die Unterlagen werden wir diese prüfen und in Kooperation der Bildungseinrichtung findet persönliche Gespräche und eine Sprachprüfung vor Ort statt. Wenn du die Prüfung bestehst, werden wir für dich entsprechend deine Profile einen Betrieb suchen. Wir lernen uns persönlich kennen und stellen dir die Betriebe vor. Wenn beide Parteien zufrieden sind, mit der Zustimmung der Bildungseinrichtung werden wir ganze Formalitäten erledigen. Du stellst den Visumantrag und nach dem Erfolg herzlich willkommen!
Hast du Lust mitzumachen?
Dann schicke uns Bewerbungsunterlagen zu.
Wir werde uns mit dir in Verbindung setzen.